Geld & FörderungMeldung
Digitalbonus Bayern: Antrag vor IT-Auftrag Pflicht ab 1. Oktober
Das bayerische Förderprogramm Digitalbonus nimmt seit dem 1. Oktober 2026 wieder Anträge entgegen. Der Förderantrag muss zwingend vor der Erteilung des ersten Auftrags an einen externen IT-Partner gestellt werden.
Von Rainer Kolbeck, Redaktion Macherzone: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Antragstellung seit 1. Oktober wieder möglich
Das bayerische Förderprogramm Digitalbonus nimmt seit dem 1. Oktober 2026 wieder Anträge entgegen, berichtet ad-hoc-news.de. Der Förderantrag muss zwingend vor der Erteilung des ersten Auftrags an einen externen IT-Partner gestellt werden. Unternehmen, die bereits Verträge unterzeichnet oder Dienstleister verbindlich beauftragt haben, bevor die Bestätigung über den Eingang des Förderantrags vorliegt, riskieren den vollständigen Verlust ihres Förderanspruchs.
Die Fördermittel werden pro Kalendermonat in begrenzten Kontingenten vergeben. Eine nachträgliche Finanzierung bereits begonnener Maßnahmen ist im Rahmen des Digitalbonus Bayern nicht vorgesehen.
Was das für Unternehmer heißt
Wer in Bayern eine Digitalisierungsmaßnahme plant und Fördermittel beantragen will, muss den Antrag vor dem ersten IT-Auftrag stellen. Die Reihenfolge ist bindend: erst Antrag, dann Eingangsbestätigung abwarten, dann Vertrag unterzeichnen. Wer vorher beauftragt, verliert den Förderanspruch. Die monatlichen Kontingente sind begrenzt, ein früher Antrag erhöht die Chance auf Bewilligung.
Quelle
- Digitalbonus Bayern: Unternehmen müssen vor dem IT-Auftrag beantragen (1. Oktober 2026)ad-hoc-news.de/wirtschaft/digitalbonus-bayern-unternehmen-mu
Laut Macherzone
„Das bayerische Förderprogramm Digitalbonus nimmt seit dem 1. Oktober 2026 wieder Anträge entgegen. Der Förderantrag muss zwingend vor der Erteilung des ersten Auftrags an einen externen IT-Partner gestellt werden.“
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