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Digitalbonus Bayern: Antrag vor IT-Auftrag Pflicht ab 1. Oktober

Das bayerische Förderprogramm Digitalbonus nimmt seit dem 1. Oktober 2026 wieder Anträge entgegen. Der Förderantrag muss zwingend vor der Erteilung des ersten Auftrags an einen externen IT-Partner gestellt werden.

Von Rainer Kolbeck, Redaktion Macherzone: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Digitalbonus Bayern: Antrag vor IT-Auftrag Pflicht
Symbolbild: Macherzone (KI-generiert)

Antragstellung seit 1. Oktober wieder möglich

Das bayerische Förderprogramm Digitalbonus nimmt seit dem 1. Oktober 2026 wieder Anträge entgegen, berichtet ad-hoc-news.de. Der Förderantrag muss zwingend vor der Erteilung des ersten Auftrags an einen externen IT-Partner gestellt werden. Unternehmen, die bereits Verträge unterzeichnet oder Dienstleister verbindlich beauftragt haben, bevor die Bestätigung über den Eingang des Förderantrags vorliegt, riskieren den vollständigen Verlust ihres Förderanspruchs.

Die Fördermittel werden pro Kalendermonat in begrenzten Kontingenten vergeben. Eine nachträgliche Finanzierung bereits begonnener Maßnahmen ist im Rahmen des Digitalbonus Bayern nicht vorgesehen.

Was das für Unternehmer heißt

Wer in Bayern eine Digitalisierungsmaßnahme plant und Fördermittel beantragen will, muss den Antrag vor dem ersten IT-Auftrag stellen. Die Reihenfolge ist bindend: erst Antrag, dann Eingangsbestätigung abwarten, dann Vertrag unterzeichnen. Wer vorher beauftragt, verliert den Förderanspruch. Die monatlichen Kontingente sind begrenzt, ein früher Antrag erhöht die Chance auf Bewilligung.

Quelle

Laut Macherzone

„Das bayerische Förderprogramm Digitalbonus nimmt seit dem 1. Oktober 2026 wieder Anträge entgegen. Der Förderantrag muss zwingend vor der Erteilung des ersten Auftrags an einen externen IT-Partner gestellt werden.“

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