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Nachzahlungszinsen steigen ab 2027 auf 3,6 Prozent
Die Bundesregierung verdoppelt ab 2027 die Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr, wie aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vom 2. Oktober 2026 hervorgeht.
Von Rainer Kolbeck, Redaktion Macherzone: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Die Bundesregierung verdoppelt ab 2027 die Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr. Das geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 hervor, den die Bundesregierung am 2. Oktober 2026 in den Bundestag eingebracht hat. Der monatliche Zinssatz steigt von 0,15 auf 0,3 Prozent. Seit 2019 lag er bei 0,15 Prozent monatlich.
Wie die Verzinsung funktioniert
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Das steht in der Abgabenordnung. Für die Einkommensteuer 2027 würde der Zinslauf also am 1. April 2029 beginnen. Ergeht der Bescheid später, fallen Zinsen an. Die Verzinsung gilt für Nachzahlungen und Erstattungen gleichermaßen.
Ein Rechenbeispiel: Wer 10.000 Euro Einkommensteuer nachzahlen muss und den Bescheid zwölf Monate nach Beginn des Zinslaufs erhält, zahlt ab 2027 Zinsen von 360 Euro. Nach altem Recht wären es 180 Euro gewesen.
Elektronische Bescheide ab 2027
Ab 2027 übermittelt das Finanzamt Einkommensteuerbescheide und Widerspruchsbescheide nur noch elektronisch, wenn der Steuerpflichtige ein ELSTER-Konto hat. Das sieht der Gesetzentwurf vor. Wer kein Konto hat, erhält den Bescheid weiterhin auf Papier. Die Regelung gilt für alle Bescheide, die ab 2027 ergehen.
Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz
Das Jahressteuergesetz 2026 setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes um. Für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder im Europäischen Wirtschaftsraum gelten künftig die ungekürzten Freibeträge. Der EuGH hatte die Kürzung von Familienbeihilfen und steuerlichen Vergünstigungen bei Arbeitnehmern, deren Kinder sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, als Verstoß gegen Unionsrecht bezeichnet.
Die Freigrenze für ins Ausland gezahlte Lizenzgebühren wird angehoben. Für ausländische Großaktionäre mit Beteiligungen von mindestens zehn Prozent an deutschen Kapitalgesellschaften sieht der Entwurf Änderungen vor, um missbräuchliche Gestaltungen aufdecken zu können. Der Informationsaustausch über Einkünfte aus Onlineplattformen wird auf Anbieter in Drittstaaten ausgeweitet. Bisher erfolgte dieser Austausch nur innerhalb der Europäischen Union.
Was das für Unternehmer heißt
Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, deren Bescheide mehr als 15 Monate nach Jahresende ergehen. Die doppelte Zinslast gilt ab 2027. Wer ein ELSTER-Konto einrichtet, erhält Bescheide ab 2027 elektronisch. Wer Kinder in anderen EU-Staaten hat, kann ab 2027 die ungekürzten Freibeträge geltend machen. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.