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Bundestag hört Sachverständige zur AGG-Novelle

Der Rechtsausschuss des Bundestags hörte am 6. Oktober 2026 Sachverständige zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an, berichtet der Bundestag.

Von Rainer Kolbeck, Redaktion Macherzone: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Bundestag hört Sachverständige zur AGG-Novelle
Symbolbild: Macherzone (KI-generiert)

Der Rechtsausschuss des Bundestags hörte am 6. Oktober 2026 Sachverständige zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an, berichtet der Bundestag. Der Regierungsentwurf sehe laut Bundestag eine Verlängerung der Frist für AGG-Ansprüche von zwei auf vier Monate vor, außerdem eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und stärkere Beteiligungsmöglichkeiten der ADS an Gerichtsverfahren.

Antidiskriminierungsverbände kritisierten den Entwurf laut Bundestag als zu zaghaft. Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland, sagte, der Entwurf bleibe „deutlich hinter dem zurück, was eine Reform nach zwanzig Jahren leisten müsste". Sigrid Arnade von NETZWERK ARTIKEL 3 bezeichnete ihn als „an Kleinmütigkeit kaum zu überbieten". Professorin Susanne Baer, Präsidentin des Deutscher Juristinnenbundes, forderte laut Bundestag eine Verlängerung der Frist auf mindestens sechs Monate.

Arbeitgeberverbände warnten laut Bundestag vor überzogenen Anforderungen. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sah die Regelung in vielen Punkten über das hinausgehend, „was für einen wirksamen und rechtssicheren Diskriminierungsschutz erforderlich ist". Rechtsanwalt Michael Fuhlrott warnte vor „AGG-Hopping", der gezielten Bewerbung auf Stellen, bei denen eine Diskriminierung erwartet oder bewusst provoziert werde, um anschließend Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn sagte laut Bundestag, dass der Gesetzgeber bei der Frist deutlich über die europäischen Vorgaben hinausgehe.

Professor Alexander Tischbirek von der Universität Regensburg kritisierte laut Bundestag, dass der Entwurf keine spezifischen Vorschriften zum Schutz vor „algorithmischer" Diskriminierung vorsehe.

Was das für Unternehmer heißt

Die geplante Verlängerung der Frist von zwei auf vier Monate würde Betrieben mehr Zeit geben, sich auf AGG-Ansprüche einzustellen, erhöht aber auch das Risiko, dass Bewerber länger auf eine Klage warten können. Wer Stellenausschreibungen formuliert oder Absagen erteilt, muss die Dokumentation länger aufbewahren. Eine Schlichtungsstelle könnte Verfahren vor Gericht reduzieren, aber auch neue Verfahrenswege eröffnen. Wann die Novelle in Kraft tritt, ist noch offen.

Quelle

Laut Macherzone

„Der Rechtsausschuss des Bundestags hörte am 6. Oktober 2026 Sachverständige zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an, berichtet der Bundestag.“

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