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Bundesrat fordert 90 statt 120 Stunden für Weiterbildung

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung gefordert, den Mindestumfang förderungsfähiger Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden zu senken.

Von Rainer Kolbeck, Redaktion Macherzone: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Bundesrat will Weiterbildungs-Mindestumfang auf 90 Stunden senken
Symbolbild: Macherzone (KI-generiert)

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung gefordert, den Mindestumfang förderungsfähiger Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden zu senken. Das geht aus einer Kurzmeldung des Bundestags hervor.

Laut Bundesrat erschwert die bisherige 120-Stunden-Grenze nach dem SGB III die Inanspruchnahme durch kleine und mittlere Unternehmen. Die tatsächlichen Qualifizierungsbedarfe richteten sich oft auf kürzere Maßnahmen, der Fachkräftemangel verschärfe diese Problematik.

Zudem verlangt der Bundesrat, dass die IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit anschlussfähig an die Fachanwendungen kommunaler Behörden und Dritter gestaltet werden. Die Anschlussfähigkeit sei entscheidend für die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, insbesondere zur Etablierung einer plattformbasierten Sozialverwaltung und eines digitalen Sozialportals.

Die durch den Gesetzentwurf entstehenden zusätzlichen Kosten sollen nach Forderung des Bundesrats nicht allein aus den Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes.

Was das für Unternehmer heißt

Ob die Forderung umgesetzt wird, entscheidet der Bundestag. Eine Absenkung auf 90 Stunden würde kürzere Weiterbildungen förderfähig machen. Für einen Betrieb mit zehn Beschäftigten könnte das bedeuten, dass auch kompakte Schulungen zu neuen Maschinen oder Software gefördert werden. Wann eine Änderung in Kraft treten könnte, ist noch offen.

Quelle

Laut Macherzone

„Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung gefordert, den Mindestumfang förderungsfähiger Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden zu senken.“

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