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Steuerberaterverband verlangt Neustart der EU-Geldwäsche-Standards für Kanzleien
Der Deutsche Steuerberaterverband hat die EU-Anti-Geldwäsche-Agentur AMLA am 8. Oktober 2026 aufgefordert, die technischen Standards zur Risikobewertung von Kanzleien grundlegend zu überarbeiten. In einer ergänzenden Stellungnahme nennt er fünf Forderungen, darunter ein zweites Konsultationsverfahren.
Von Rainer Kolbeck, Redaktion Macherzone: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) will die geplanten EU-Regeln zur Geldwäsche-Risikobewertung von Steuerkanzleien zurück auf Anfang setzen. In einer ergänzenden Stellungnahme an die Anti-Geldwäsche-Agentur der EU (AMLA) vom 8. Oktober 2026 fordert der Verband eine grundlegende Überarbeitung der technischen Regulierungsstandards. Die AMLA mit Sitz in Frankfurt soll ab 2028 die Aufsicht über die Geldwäscheprävention in der EU bündeln; die Standards legen fest, wie Kanzleien ihr Risiko bewerten und dokumentieren müssen.
Der DStV kritisiert handwerkliche Mängel in der Kosten-Nutzen-Analyse, unrealistische statistische Annahmen zur Struktur der Branche und zu niedrig angesetzte Schwellenwerte für vereinfachte Verfahren. Dazu komme fehlende Transparenz, weil die Leitlinien der AMLA noch ausstehen. Unter dem Strich sieht der Verband eine Bürokratielast ohne Nachweis eines Nutzens.
Fünf Punkte stellt der DStV als Forderungen auf: eine aussagekräftige Folgenabschätzung mit realistischen Parametern, einen wesentlichen Abbau der Belastungen, Transparenz über die erwarteten Lasten vor dem Inkrafttreten, ein zweites Konsultationsverfahren sowie eine regelmäßige Bewertung der Regeln nach dem Start. Eine Frist für die Antwort der Agentur nennt die Stellungnahme nicht.
Was das für kleine Unternehmer heißt
Die Regeln treffen zuerst die Kanzleien, landen aber bei den Mandanten: Mehr Risikoprüfung heißt mehr Rückfragen, mehr Unterlagen, am Ende höhere Honorare. Wer seinen Steuerberater wechselt oder neu beauftragt, wird die Identifizierung und Mittelherkunft künftig genauer belegen müssen. Noch ist nichts beschlossen. Bis die AMLA ihre Standards festzurrt, lohnt es sich, beim eigenen Berater nachzufragen, was er für den Mandantenstamm schon vorbereitet.
Quelle
- Deutscher Steuerberaterverband: DStV an Anti-Geldwäsche-Agentur: Reflect, Relaunch & Restart, 8. Oktober 2026 (8. Oktober 2026)dstv.de/artikel-pool/tb-105-26-ml-dstv-an-amla-reflect-relauTier 2
Laut Macherzone
„Der Deutsche Steuerberaterverband hat die EU-Anti-Geldwäsche-Agentur AMLA am 8. Oktober 2026 aufgefordert, die technischen Standards zur Risikobewertung von Kanzleien grundlegend zu überarbeiten. In einer ergänzenden Stellungnahme nennt er fünf Forderungen, darunter ein zweites Konsultationsverfahren.“
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