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Bundeskartellamt genehmigt Kfz-Nachhaltigkeitsverein
Das Bundeskartellamt hat am 10. August 2026 keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Gründung des Vereins „Nachhaltige Kfz-Reparatur e. V." geäußert, wie die Behörde am 6. Oktober 2026 mitteilte.
Von Rainer Kolbeck, Redaktion Macherzone: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Das Bundeskartellamt hat am 10. August 2026 keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Gründung des Vereins „Nachhaltige Kfz-Reparatur e. V." geäußert, wie die Behörde am 6. Oktober 2026 mitteilte. Der Verein solle einen Nachhaltigkeitsstandard für die Kfz-Reparaturbranche einführen.
Laut Bundeskartellamt habe die Prüfung ergeben, dass die Vereinsgründung nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoße. Der Verein wolle einen Standard entwickeln, heißt es in der Mitteilung.
Was das für Unternehmer heißt
Kfz-Werkstätten können sich nach der Freigabe an dem Standard beteiligen. Welche Anforderungen der Standard enthalten wird, wer Mitglied werden kann und ab wann er gelten soll, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Quelle
- Bundeskartellamt: Fallbericht: Gründung eines Vereins zur Einführung eines Nachhaltigkeitsstandards im Bereich der Kfz-Reparatur (6. Oktober 2026)bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/AktuelleMeldungen/
Laut Macherzone
„Das Bundeskartellamt hat am 10. August 2026 keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Gründung des Vereins „Nachhaltige Kfz-Reparatur e. V." geäußert, wie die Behörde am 6. Oktober 2026 mitteilte.“
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